Gesetzliche Grundlagen

Die Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII §§ 22-26, TAG) in einem eigenen Abschnitt fachlich und sozialpolitisch verankert. Dieses Rahmengesetz stellt politisch das Recht auf Chancengleichheit und das individuelle Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Mit einem ganzheitlichen pädagogischen Ansatz, der die drei Funktionsbereiche „Erziehung, Betreuung und Bildung“ verknüpft, sollen Kinder zu gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert werden.

Für das Land Brandenburg regelt das Kita-Gesetz des Landes Brandenburg die Rahmenbedingungen der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in Kindertagesstätten.